Besondere Geschäftsbedingungen für Prepaid-Vorteilskarten für das Freizeitbad CaLevornia des Sportpark Leverkusen

Für den Erwerb und die Nutzung von Prepaid-Vorteilskarten gelten zwischen dem Sportpark Leverkusen (im Folgenden „SPL“ genannt) und dem Kunden die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen entsprechend der zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen Fassung.

Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – insofern nicht gesondert gekennzeichnet – auf alle Geschlechter.

 

§ 1 Vertragspartner

(1) Vertragspartner sind die Stadt Leverkusen, hier der Sportpark Leverkusen (SPL), vertreten durch die Betriebsleitung, Bismarckstraße 125, 51373 Leverkusen, UST-ID. Nr. DE 123663713 und der Kunde.

(2) Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SPL sowie aus der „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ und der „Ordnung für die Benutzung der Bäder des Sportpark Leverkusen“.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit dem Erwerb einer Prepaid-Vorteilskarte zustande.

 

§ 4 Leistungen

(1) Die Prepaid-Vorteilskarte kann sowohl zur Zahlung des Eintrittspreises für die Schwimmlandschaft des Freizeitbad CaLevornia, als auch für die Zahlung des Eintrittspreises der Park-Sauna verwendet werden. Bei Zahlungen mit der Prepaid-Vorteilskarte erhält der Kunde je nach Kartenkategorie eine Ermäßigung zwischen 5 % und 30 % auf den Eintrittspreis gemäß der aktuellen „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ Auch alle weiteren Angebote des Freizeitbad CaLevornia wie z.B. die Gastronomie, Massagen, etc. sind ebenfalls, jedoch ohne die Ermäßigung, über die Prepaid-Vorteilskarte bezahlbar.

(2) Mit dem Kauf einer Prepaid-Vorteilskarte wird ein Wertguthaben über einen in Absatz 3 definierten Betrag erworben. Nach Aufladung der Karte ist eine Barauszahlung des Guthabens nicht möglich.

(3) Es werden insgesamt vier verschiedene Kartenkategorien mit unterschiedlichen Aufladebeträgen und daraus resultierenden Ermäßigungen angeboten:

  • Bronze: 100,00 - 5 % Ermäßigung
  • Silber: 200,00 - 10 % Ermäßigung
  • Gold: 300,00 - 15 % Ermäßigung
  • Platin: 600,00 - 30 % Ermäßigung

Bei Zahlung mit der Prepaid-Vorteilskarte wird die jeweilige Ermäßigung auf die gültigen Entgelte gewährt. Dabei wird das Guthaben der Karte um den ermäßigten Betrag reduziert. Die Prepaid-Vorteilskarte ist nicht mit anderen Rabattierungen kombinierbar.

 

§ 5 Kauf, Leihgebühr und Verlust der Prepaid-Vorteilskarte

(1) Beim Kauf einer Prepaid-Vorteilskarte wird der Karte eine Kunden-Nummer zugeordnet. Gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) kann der Kunde seine persönlichen Daten (u. a. Vor- und Zuname, Adresse) beim Kauf hinterlegen. Bei Erwerb der Prepaid-Vorteilskarte kann der Kunde in die Erhebung der personenbezogenen Daten einwilligen. Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten sind für den Kunden jederzeit einsehbar. Bei der Abrechnung über Prepaid-Vorteilskarten, für die Kundendaten hinterlegt wurden, erfolgt die Namensnennung auf dem Kassenbon. Sollte der Kunde keine Speicherung wünschen, muss zwingend der Kaufbeleg als Eigentumsnachweis aufbewahrt werden.

(2) Bei der Ausgabe der Prepaid-Vorteilskarte ist eine Leihgebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Die Karte bleibt im Eigentum des SPL. Die Leihgebühr wird bei Rückgabe der Karte erstattet. Sie wird bei Beschädigung oder Verlust der Karte nicht zurückgezahlt.

(3) Der Verlust bzw. eine Beschädigung der Karte ist unverzüglich, unter Angabe der Kundendaten/Kundennummer, anzuzeigen. Die Karte kann dann gesperrt werden, bzw. direkt eine neue Karte, nach Vorlage des Eigentumsnachweises, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€ zzgl. einer erneuten Leihgebühr für die Ersatzkarte umgebucht werden.

(4) Der SPL übernimmt keine Haftung für Schäden auf Grund des Verlustes der Prepaid-Vorteilskarte.

 

§ 6 Guthabenkonto und Zahlungen

(1) Mit Ausgabe der Karte an den Kunden ist der jeweilige Guthabenbetrag sofort zur Zahlung an den SPL fällig. Die Zahlung erfolgt durch Kartenzahlung per EC-Cash oder per Barzahlung an der Kasse des Freizeitbad CaLevornia. Die Zahlung des jeweiligen Guthabenbetrages hat in einer Summe zu erfolgen.

(2) Sollte ein Restguthaben zur Zahlung der gewünschten Leistung nicht mehr ausreichen, bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Der Differenzbetrag zwischen Restguthaben und entsprechendem Eintrittspreis wird in bar bezahlt, wenn eine Weiternutzung der Prepaid-Vorteilskarte nicht mehr gewünscht ist. Eine Auszahlung des Restguthabens ist nicht möglich.
  • Ist eine Weiternutzung der Prepaid-Vorteilskarte gewünscht, wird die Prepaid-Vorteilskarte vor der Bezahlung des gewünschten Eintrittspreises wieder mit dem der Prepaid-Vorteilskarte entsprechenden Kategoriebetrag aufgeladen.

 

§ 7 Nutzung durch Dritte / Keine Auszahlung des Restguthabens

Die Karte ist frei übertragbar (nicht personengebunden) und zeitlich unbefristet gültig. Kann die Prepaid-Vorteilskarte aus gesundheitlichen Gründen oder im Todesfall nicht mehr genutzt werden, wird ein eventueller Restbetrag nicht ausgezahlt. Aufgrund der Übertragbarkeit der Karte steht es dem Karteninhaber frei, die Karte weiterhin zu nutzen, aufzuladen oder an einen Dritten weiterzugeben.

 

§ 8 Abschlussbestimmungen/ Änderungen

(1) Der SPL behält sich eine Änderung und Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Prepaid-Vorteilskarten vor. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser besonderen Geschäftsbedingungen für die Prepaid-Vorteilskarten ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(3) Die besonderen Geschäftsbedingungen für die Prepaid-Vorteilskarten werden dem Kunden beim Kauf einer Prepaid-Vorteilskarte ausgehändigt. Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch den Kauf der Prepaid-Vorteilskarte an.

 

Die Betriebsleitung

Stand Mai 2025